Liebe Röschenzerinnen, liebe Röschenzer,
vorab herzlichen Dank für Ihre Stimmen an der Wahl zum Gemeinderat. 415 und damit die meisten Stimmen für einen Kandidaten sind absolut keine Selbstverständlichkeit, darüber habe ich mich natürlich extrem gefreut.
Eine Wahl ist jedoch keine Belohnung, sondern eine Verpflichtung: die Verpflichtung, als Gemeinderat das Amt nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle unserer Gemeinde, und zwar der ganzen Gemeinde, auszuüben – unabhängig von Partei, Eigen- oder Partikularinteressen.
Mit einem solchen Wahlergebnis steht jedoch zwangsläufig auch eine weitere Frage im Raum, nämlich die nach der Wahl des Präsidiums unserer Gemeinde.
Vor dem Hintergrund der Stimmenzahl, aber auch der vielen Diskussionen, Emails und Gespräche, die mich überhaupt erst wieder zur Kandidatur für den Gemeinderat gebracht haben, ist es mir ein Bedürfnis, dass Sie, die Einwohner unserer Gemeinde, darüber abstimmen können. Sie sollen eine Wahl für den Präsidenten treffen können, Sie sollen das Mandat vergeben.
Ich freue mich auf die Rückkehr in den Gemeinderat, gerne übernehme ich wieder die Verantwortung für ein Ressort. Genauso wichtig ist es mir jedoch, dass unser Gemeinderat als Team arbeitet, dass er nach innen wie nach aussen offen kommuniziert, dass er sich als Rat im Auftrag aller Röschenzer sieht. Das sind die wesentlichen Voraussetzungen, um die anstehenden Projekte in möglicherweise schwierigeren Zeiten erfolgreich umsetzen zu können.
Mit diesem Anliegen stelle ich mich für das Präsidium zur Verfügung.
Sie entscheiden, Sie haben am 28. Juni die Wahl.
Mein Portrait zu den Gemeinderatswahlen finden Sie hier.
Vielen Dank, und bleiben Sie gesund,
Holger Wahl
Sehr geehrter Herr Wahl
Damit ich mir von Ihnen als Kandidat ein richtiges Bild machen kann, möchte ich Ihnen gerne drei Fragen stellen:
1. Sie berichten ja ausführlich immer wieder über das Geschehen in der Gemeinde. Dabei werden auch so heikle Themen wie der Rechtsstreit “Restaurant Sonne” angesprochen. In der ganzen Schweiz ist es ein hoher journalistischer Standard eine ausgewogene und sachliche Berichterstattung zu veröffentlichen. Diese darf dann auch durchaus kritisch sein. Unerlässlich ist aber das Anhören beider Parteien. Haben Sie bei Ihrer Recherchen auch jeweils mit der Gegenpartei das Gespräch gesucht ?
2. Twitter, YouTube, WhatsApp und sämtliche Social Media haben eine wichtige Grundhaltung: Wenn jemand etwas von sich aus veröffentlicht gilt es als veröffentlicht. Er kann später, wenn die Nachricht, das Bild usw. im Umlauf ist und er bemerkt, dass sich diese Nachricht für ihn nachteilig auswirkt die Veröffentlichung nicht verbieten. Ansonsten gilt das als Zensur! Wie handhaben Sie das auf Ihrer Seite MATTEGUMPER?
3. In der Coronakrise so sehnlichst vermisst: ein freundlicher Handschlag zur Begrüssung. In einer Primarschule wollten zwei männliche Jugendliche ihre Lehrerin nicht grüßen. Sie begründen das mit Ihrer Religion oder einfach weil man dem anderen Geschlecht die Hand nicht reichen will!!!!! Was halten Sie von dem Handschlag- und Grussverweigerung?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Hallo Stefan,
ich bin erstaunt, dass Du Dir von mir als Kandidat ein richtiges Bild machen willst, schliesslich kennen wir uns schon seit Jahren, ich war mit Deiner Frau Barbara 3 Jahre im Gemeinderat, aber ich beantworte Dir die Fragen natürlich gerne.
Zu Nr. 1: ich bin kein Journalist, dies ist keine Zeitung, dies ist ein persönlicher Blog. Es ist nicht meine Aufgabe, „das Gespräch zu suchen“, sondern die Fakten zu prüfen. Das habe ich ausführlich gemacht, alles Material, alle Dokumente, die den Streitparteien zugestellt wurden, dazu die Grundlagen auf Seiten des Kantons, des Zonenplans, der Gesetzgebung zu den Lärmimmissionen und Grenzwerten, zu den Möglichkeiten der prüfenden Behörden. Und anschliessend habe ich meinen Text verfasst. Keinen Zeitungsbericht, sondern einen Blog, eine Meinung, zu der ich uneingeschränkt bis heute stehe. Es steht jedem frei, einen eigenen Text zu verfassen, der mattegumper.ch steht seit seiner Gründung allen Röschenzern als Meinungsplattform offen, und das bleibt auch weiterhin so.
Zu Nr. 2: Es ist mir schleierhaft, wie Du darauf kommst, der mattegumper.ch wäre „social media“. Aber egal, bei mir gilt ein Prinzip, das ich auch ausdrücklich seit Langem unter „Hintergrund + Impressum“ kommuniziert habe:
„Jeder Kommentar kann wieder zurückgezogen werden. Man schreibt schnell einmal etwas Emotionales in der ersten Aufregung, äussert sich vorschnell, denkt erst später an die Folgen. Wir sind alle nur Menschen. Es genügt eine Nachricht an mich (wahl@holger.ch), dann entferne ich den entsprechenden Beitrag so schnell wie möglich. Dabei werden auch alle Folge-Kommentare entfernt, da diese dann ja keinen Bezug mehr haben. Das hat nichts mit Zensur zu tun, sondern mit Respekt und Anstand. Danke für Ihr Verständnis.“
Deine Aussage ist zudem nicht korrekt, dass das Löschen auf social media unzulässig ist, das ist gerichtlich geklärt worden. Beiträge können sehr wohl gelöscht werden, und es gibt ein „Recht auf Vergessen“.
Zur Nr. 3: Die Verweigerung des Handschlages ist klar ein Zeichen der Verweigerung des Respekts einer Person gegenüber. Aus Gründen der Religion oder des Geschlechtes ist das in unserem Kulturkreis ein No-Go, etwas, was man schlicht nicht tut, es sind Teile unserer unveränderlichen Persönlichkeit. Andererseits kann und darf Respekt sehr wohl verweigert werden: wenn bewusste, vorsätzliche, moralisch verwerfliche Handlungen vorliegen, wenn Menschen Dinge tun, die mit unseren Wertevorstellungen nicht vereinbar sind, sei es Mobbing, sei es die Verbreitung von Unwahrheiten, und wenn dann keinerlei Einsicht in ein eigenes Fehlverhalten, keine Gesprächsbereitschaft besteht, dann darf sehr wohl der Handschlag verweigert werden: dann ist eine Respektsbezeugung nicht angebracht.
Ich hoffe, Dir alle Fragen zu Deiner Zufriedenheit beantwortet zu haben. Ich möchte Dir noch einen schönen Satz von Kurt Cobain mitgeben, den ich in unseren Firmfeiern öfter höre, und den ich mir zu einem meiner drei Leitsätze gemacht habe:
I’d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
(Ich werde lieber für das gehasst, was ich bin, als für das geliebt zu werden, was ich nicht bin.)
Zitate und von Tatsachen und Meinungen
Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie sind für mich sehr aufschlussreich und nein ich kenne Sie offenbar noch nicht so gut, deshalb sind diese Fragen so wichtig. Fangen wir doch mit Ihrem Zitat von Evelyn Beatrice Hall an: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Ein gutes und wichtiges Zitat in Zusammenhang mit Berichterstattung, freie Meinungsäusserung und Wahrheitsfindung.
Nun gab es im Schweizer Fernsehen früher eine sehr gute Sendung: „TATSACHEN UND MEINUNGEN“ . Klar, dass es immer verschiedene Meinungen gibt, aber nur eine Tatsache.
Zu Ihrer Antwort Nr. 1
Ja, ich gebe Ihnen recht Sie sind kein Journalist. Aber Meinungsbildung und eine objektive Sichtweise auf ein Problem in der Gemeinde geht nur, wenn man sich beide Seiten anhört! Wie sagen wir so schön im Laufental: „Zum hängle bruchts immer zwei!“ Sie aber verweigern sich den Personen. Die Leute werden von Ihnen angeschwärzt, ohne ein faires und klärendes Gespräch. Aktenstudium in stillen Kämmerlein ersetzt niemals eine Gespräch unter Menschen.
Meinung: Durch Aktenstudium und einseitige Absprache mit einer Partei ist die Berichterstattung fair und objektiv.
Tatsache: Eine faire Anhörung der Nachbarn fand und findet nicht statt. Sie werden im ganzen Dorf als Stänkerer und Verhinderer abgestempelt.
Zu Ihrer Antwort Nr. 2
Natürlich ist mattegumper.ch kein Soziales Medium. Nur mit dem Zitat von E. B. Hall stellen Sie uns ja Meinungsfreiheit in Aussicht. Da wäre doch ein vernünftiger Standard in Anlehnung an die Sozialen Medien gar nicht so falsch. Wegen der rechtlichen Lage haben Sie mich falsch verstanden. Natürlich können und müssen manchmal Zitate auf Twitter, WhatsApp und auch auf Blogs gelöscht werden – aber ist zwischenzeitlich eine Kopie erstellt worden, dann darf diese in der Oeffentlichkeit uneingeschränkt verwendet werden. Es gibt kein Recht auf Vergessen!! Man muss sich heute gut überlegen, wen oder was poste ich auf dem Internet. Sollensich in Zukunft Despoten, Kriegsverbrecher und Diktatoren sich auf ein Recht auf Vergessen berufen, das ist absurd?!
Zur Sache: Nach einem Ihrer Rundumschläge fand sich kurze Zeit später auf Ihrem Blog ein Kommentar von einem A.T. Er fordert die Röschenzer Bevölkerung auf endlich den unfähigen Gemeindepräsidenten abzuwählen. Kurze Zeit später wurde alles wieder gelöscht. Ich wollte von Ihnen wissen, wer dieser A.T. ist und weshalb er sich in die Gemeindepolitik einmischt. Aber da wurde von Ihrer Seite geblockt, abgewiesen, verzögert und das alles nur mit dieser falschen Begründung man wolle A.T. schützen. Es wäre doch wichtig für die Bevölkerung zu wissen, weshalb A.T. so nachdrücklich die Absetzung verlangt! Was sind die Gründe? Hatte er recht? Was wurde da erzählt (Amtsgeheimnis)? Meinungsfreiheit!!! Meinungsaustausch!!! Ich empfehle Ihnen das Zitat von E. B. Hall durch folgendes zu ersetzen: Der Meinungsaustausch in der Gemeinde ist mir sehr wichtig. Am besten Sie kommen mit Ihrer Meinung zu mir und gehen mit meiner Meinung wieder nach Hause. Das passt auch besser zum Kleingedruckten in Ihrem Impressum.
Meinung: Im Blog mattegumper.ch darf jeder seine Meinung frei äussern.
Tatsache: Wenn der verfasste Artikel nicht Holger Wahls Meinung entspricht, wird dieser einfach gelöscht, verhindert oder gekürzt. Dieses Vorgehen nennt man: Zensur.
Zu Ihrer Antwort Nr. 3
Ich freue mich über Ihre Definition moralisch verwerflich. Handschlag ist ja moralisch, man ist sozialkompetent!! Es wird mit Anstand und Respekt gegrüsst. Es gibt kein Recht auf Begrüssung. Hingegen ist z.B. Mobbing eine Straftat und kann zur Anzeige gebracht werden. Dann wird festgestellt, ob sich dieser Verdacht erhärtet. Unabhängige Gerichte sprechen ein Urteil. Sehr oft stellt sich heraus, dass der angeblich Gemobbte der Mobber ist.
Es kommt in den besten Familien in den freundlichsten Gemeinden vor, dass man der einen oder anderen Person aus dem Weg geht. Aber Sie haben die zum Gruss gebotene Hand von Barbara verweigert, indem Sie Ihre Hände demonstrativ auf den Rücken legten, wegschauten und kein Wort sagten. Das hat Barbara getroffen. Selbst wenn man in einem Sachgeschäft anderer Meinung ist, bleibt man anständig. Wo ist da Ihr Anstand? Wie kam diese Handschlagverweigerung eigentlich im Gemeinderat an? Hat man sie geduldet? Ist nicht das bewusste Ausgrenzen einer Kollegin MOBBING? Haben Sie noch anderen den Gruss verweigert? Was müsste geschehen, dass Sie als Gemeindepräsident den Bürgern den Gruss verweigern? Eine andere Meinung haben – reicht das schon? Sich politisch streiten? Politik ist kein Streichelzoo, da geht’s schon mal zur Sache.
Meinung: Holger Wahl ist kollegial und hilfsbereit usw.
Tatsache: Holger Wahl ist ein Handschlagverweigerer
Aufgrund von Tatsachen ergibt sich ein ganz anderes Bild von Holger Wahl. Tatsachen lügen eben nicht und können auch nicht geändert werden:
– Faire Anhörung von allen Parteien die am Streit beteiligt sind
– Meinungsfreiheit, Pressefreiheit auf dem Net, in der Presse und Fernseh/Radio
– freundlich grüssen
Das sind doch wichtige Fähigkeiten für den zukünftigen Gemeindepräsident. Ich glaube die meisten Röschenzer sind clever genug und merken den feinen Unterschied.